keine Kapitalertragssteuer auf Veranlagungsergebnisse der Pensionskasse
steuerfreie oder gering besteuerte Zusatzpension
Jährliche Information über Ihr persönliches Konto bei der Bundespensionskasse
Eigenbeiträge sind (wie die Beiträge des Dienstgebers) sofort unverfallbar (Ansprüche bleiben bei Beendigung des Dienstverhältnisses jedenfalls erhalten)
Eigenbeiträge sind freiwillig und flexibel: Im Unterschied zu Ihrem Dienstgeber können Sie die Beitragszahlung ohne Angabe von Gründen erhöhen, reduzieren oder aussetzen.