Sehr geehrte Damen und Herren,
wir begrüßen Sie im speziell für Bundesbedienstete und LandeslehrerInnen gestalteten Teil der Website der Bundespensionskasse!
Die Bundespensionskasse AG ist jene Vorsorgeeinrichtung, die Ihr Dienstgeber, gemeinsam mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, mit der Umsetzung der kollektivvertraglichen Zusatzpension betraut hat.
Basis für Ihre Zusatzpension des Dienstgebers ist der Kollektivvertrag über die Pensionskassenzusage für Bundesbedienstete vom 10. Juli 2009 in der jeweils geltenden Fassung, kraft Verordnung der Länder auch gültig für LandeslehrerInnen.
Die Website bietet Ihnen zahlreiche Informationen und ergänzt damit die Inhalte der Sammelmappe, die Sie mit der letzten Jahresinformation bzw. bei Einbeziehung erhalten (haben).
Sie können auch mit Eigenbeiträgen selbst für Ihren Ruhestand vorsorgen. Durch die freiwillige Leistung von Eigenbeiträgen ergänzen Sie die aus Dienstgeberbeiträgen aufgebaute Zusatzpension. Schon mit geringen Beiträgen können Sie Ihre Pension erhöhen.
Gute Gründe sprechen für die zuverlässigen Dienste der Bundespensionskasse:
Unser Servicecenter unterstützt Sie gerne bei Fragen zu Ihrer Zusatzpension von der Bundespensionskasse. Unsere MitarbeiterInnen stehen Ihnen für Auskünfte und Erklärungen zur Verfügung.