zusätzliche Vorsorge durch lebenslange Alterspension sowie Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsschutz
Ihr Dienstgeber zahlt die Beiträge zusätzlich zu den Bezügen.
Professionelle Veranlagung durch Experten
Laufende interne und externe Kontrolle der Bundespensionskasse
Gesetzliche Trennung zwischen Pensionskapital und Vermögen der Bundespensionskasse
Zusatzpension mit Steuervorteil
keine Kapitalertragssteuer auf Veranlagungsergebnisse der Bundespensionskasse
keine Abzüge von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen bei Beiträgen des Dienstgebers
Möglichkeit, mit steuerlich attraktiven Eigenbeiträgen die Pensionskassenleistung zu erhöhen
Jährliche Information über Ihr Konto bei der Bundespensionskasse
Information über die Veranlagung als Teil der Jahresinformation und quartalsweise im Login-Bereich
Kein Verlust der Ansprüche auf Zusatzpension bei Beendigung Ihres Dienstverhältnisses, die Pensionsansprüche können in eine neue Vorsorge mitgenommen werden oder Sie erhalten eine Abfindung