für DienstnehmerInnen einer ausgegliederten Einrichtung des BundesPrämienmodell
Unabhängig von der gewählten Variante, die Höhe der Eigenbeiträge festzulegen, können Sie für Ihre Eigenbeiträge eine staatliche Prämie in Anspruch nehmen. Diese beträgt je nach Kapitalmarktsituation zwischen 8,5 % und 13,5 % p.a. (für 2011: 8,5% Prozent). Jährlich können maximal 1.000,-- Euro Eigenbeitrag pro Person mit dieser Prämie gefördert werden.
Das spricht für das Prämienmodell mit staatlicher Förderung:
Erforderlich ist ein Prämienantrag nach § 108a.
Tipp: Liegt Ihr jährlicher Dienstgeberbeitrag derzeit unter 1.000,-- Euro, können Sie im Rahmen des Prämienmodells dennoch bis zu 1.000,-- Euro einzahlen und die staatliche Förderung voll ausschöpfen (im Formular „Beginn mit Eigenbeiträgen an die Bundespensionskasse“ in der Variante 2 1.000,-- Euro ankreuzen).
Falls Sie bereits früher einen Prämienantrag nach § 108a für eine andere damit geförderte Vorsorge gestellt haben (z.B. für einen Pensionsinvestmentfonds), können Sie für den auf 1.000,-- Euro noch fehlenden Betrag die Prämie für Ihre Eigenbeiträge beantragen.
Tipp: Die prämiengeförderte Vorsorge für Ihre Eigenbeiträge können Sie zusätzlich zu einer privaten prämienbegünstigten Zusatzvorsorge (Förderung nach § 108g EStG) nutzen.
Kommt es bei Pensionierung oder (sonstiger) Beendigung des Dienstverhältnisses an Stelle einer Zusatzpension zu einer Einmalzahlung, hat die Bundespensionskasse sämtliche Prämien an das Finanzamt zurück zu erstatten. Eine Einmalzahlung erhalten Sie nur, wenn Ihr Pensionskapital oder der Anspruch bei Ausscheiden 11.100,-- Euro (Stand 2012) nicht übersteigt.
Tipp: Das Prämienmodell ist speziell dann attraktiv, wenn Sie an einer steuerbegünstigten laufenden Pensionszahlung interessiert sind.
Sonderausgabenmodell
Sie haben im Zuge der ArbeitnehmerInnenveranlagung die Möglichkeit, Eigenbeiträge im Rahmen der so genannten „Topf-Sonderausgaben“ des § 18 EStG als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen.
Dafür erhalten Sie automatisch am Anfang des Jahres von der Bundespensionskasse eine Bestätigung Ihrer Eigenbeiträge des vorangegangenen Jahres zur Vorlage an das Finanzamt.
Prämienmodell oder Sonderausgabenmodell – oder beides?
Für Eigenbeiträge bis 1.000,-- Euro jährlich haben Sie ein Wahlrecht: entweder Sie machen Ihre gesamten Eigenbeiträge als Sonderausgaben geltend oder Sie beantragen die staatliche Prämie. Beiträge, für die Sie bereits das Prämienmodell in Anspruch genommen haben, können nicht gleichzeitig auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ein Wechsel zwischen den beiden Modellen ist jährlich möglich.
Übersteigen Ihre Eigenbeiträge die maximale mögliche Beitragshöhe für das Prämienmodell von 1.000,-- Euro, so fallen diese übersteigenden Beiträge automatisch in das Sonderausgabenmodell (sofern Ihr „Sonderausgaben-Topf“ noch nicht zur Gänze ausgeschöpft ist).
Tipp: In der Mehrzahl der Fälle wird das Prämienmodell günstiger als das Sonderausgabenmodell sein. Beachten Sie aber bitte, dass im Fall einer Barabfindung des Pensionsguthabens die Prämie zurückzuzahlen ist und von der Bundespensionskasse für Sie an das Finanzamt abgeführt wird!
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