keine Kapitalertragssteuer auf Veranlagungsergebnisse der Pensionskasse
steuerfreie oder gering besteuerte Zusatzpension
Jährliche Information über Ihr persönliches Konto bei der Bundespensionskasse
Eigenbeiträge sind (Dienstgeberbeiträge je nach Vereinbarung aber spätestens nach fünf Jahren) sofort unverfallbar, d.h Ansprüche aus Eigenbeiträgen bleiben bei Beendigung des Dienstverhältnisses jedenfalls erhalten.
Eigenbeiträge sind freiwillig und flexibel: Im Unterschied zu Ihrem Dienstgeber können Sie die Beitragszahlung ohne Angabe von Gründen erhöhen, reduzieren oder aussetzen.