SUCHE
für DienstnehmerInnen einer ausgegliederten Einrichtung des Bundes

Es gibt sehr viele gute Gründe für Eigenbeiträge!

  • Zusätzliche Vorsorge für lebenslange Alterspension sowie eventuelle Hinterbliebenen - und Berufs­unfähigkeitspension
  • Nutzung der steuerlichen Vorteile:
    • steuerliche Begünstigung für Eigenbeiträge (staatliche Prämie oder Sonderausgaben)
    • keine Kapitalertragssteuer auf Veranlagungsergebnisse der Pensionskasse
    • steuerfreie oder gering besteuerte Zusatzpension
  • Jährliche Information über Ihr persönliches Konto bei der Bundespensionskasse
  • Eigenbeiträge sind (Dienstgeberbeiträge je nach Vereinbarung aber spätestens nach fünf Jahren) sofort unverfallbar, d.h Ansprüche aus Eigenbeiträgen bleiben bei Beendigung des Dienstverhältnisses jedenfalls erhalten.
  • Eigenbeiträge sind freiwillig und flexibel: Im Unterschied zu Ihrem Dienstgeber können Sie die Beitragszahlung ohne Angabe von Gründen erhöhen, reduzieren oder aussetzen.