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für DienstnehmerInnen einer ausgegliederten Einrichtung des Bundes

Willkommen bei der Bundespensionskasse!

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir begrüßen Sie im speziell für DienstnehmerInnen ausgegliederter Einrichtungen des Bundes gestalteten Teil der Website der Bundespensionskasse!

Die Bundespensionskasse AG ist jene Vorsorgeeinrichtung, die Ihr Dienstgeber mit der Umsetzung der Zusatzpension betraut hat.

Basis für Ihre Zusatzpension des Dienstgebers ist eine Betriebsvereinbarung, ein Vertragsmuster oder ein Kollektivvertrag und der jeweilige Pensionskassenvertrag.

Die Website bietet Ihnen zahlreiche Informationen und ergänzt damit die Informationen Ihres Dienstgebers sowie die Inhalte der letzten Jahresinformation.

Sie können auch mit Eigenbeiträgen selbst für Ihren Ruhestand vorsorgen. Durch die freiwillige Leistung von Eigenbeiträgen ergänzen Sie die aus Dienstgeberbeiträgen aufgebaute Zusatzpension. Schon mit geringen Beiträgen können Sie Ihre Pension erhöhen.

Gute Gründe sprechen für die zuverlässigen Dienste der Bundespensionskasse:

  • Als betriebliche Pensionskasse zahlen wir selbstverständlich keine Provisionen – Ihre Einzahlungen werden dadurch nicht geschmälert.
  • Die Veranlagung der Bundespensionskasse darf nur von ausgesuchten Experten durchgeführt werden.
  • Die Bundespensionskasse weist eine kostensparende Organisationsstruktur auf.
  • Sicherheit wird bei der Bundespensionskasse große Bedeutung beigemessen: Daher gibt es eine Vielzahl von laufenden internen und externen Kontrollen.
  • Gesetzliche Trennung zwischen dem Pensionskapital und dem Vermögen der Aktiengesellschaft der Bundespensionskasse.

 

Unser Servicecenter unterstützt Sie gerne bei Fragen zu Ihrer Zusatzpension von der Bundespensionskasse. Unsere MitarbeiterInnen stehen Ihnen für Auskünfte und Erklärungen zur Verfügung.