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für DienstnehmerInnen einer ausgegliederten Einrichtung des Bundes

Überblick

Die Bundespensionskasse unterstützt den Aufbau Ihrer zusätzlichen Vorsorge.

Ihre Vorteile

  • langfristige und ausgewogene Veranlagung
  • effiziente und serviceorientierte Verwaltung
  • ein starker und verlässlicher Partner

Ihre Vorteile

  • zusätzliche Vorsorge durch lebenslange Alterspension sowie Hinterbliebenen- und Berufsunfähig­keitsschutz
  • Ihr Dienstgeber zahlt die Beiträge zusätzlich zu den Bezügen.
  • Professionelle Veranlagung durch Experten
  • Laufende interne und externe Kontrolle der Bundespensionskasse
  • Gesetzliche Trennung zwischen Pensionskapital und Vermögen der Bundespensionskasse
  • Zusatzpension mit Steuervorteil
    • keine Kapitalertragssteuer auf Veranlagungsergebnisse der Bundespensionskasse
    • keine Abzüge von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen bei Beiträgen des Dienstgebers
  • Möglichkeit, mit steuerlich attraktiven Eigenbeiträgen die Pensionskassenleistung zu erhöhen
  • Jährliche Information über Ihr Konto bei der Bundespensionskasse
  • Information über die Veranlagung als Teil der Jahresinformation und quartalsweise im Login-Bereich

Vorteile für Dienstgeber

  • Ergänzende Pensionsvorsorge als Bestandteil der Bezüge ist bei DienstnehmerInnen zunehmend gefragt
    • Steigerung der Attraktivität des Dienstgebers am Arbeitsmarkt
    • Bindung von qualifizierten Mitarbeitern an den Dienstgeber
  • Die Beiträge des Dienstgebers sind von Lohnnebenkosten (gesetzlichen Abgaben und Steuern) befreit.
  • Leichte Kalkulierbarkeit der Zahlungen.
  • Der Ausgleich der sogenannten versicherungstechnischen Risken (insbesondere Langlebigkeit, Berufsunfähigkeit, Tod) erfolgt in der Bundespensionskasse (Veranlagungs- und Risikogemeinschaft)  und belastet nicht den Dienstgeber.