Die generelle Steuerung des Vermögens der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften erfolgt über die Definition der Benchmarks. Dabei wird den Zielen eines ausgewogenen Risiko- und Renditeverhältnisses und Einhaltung der internen Grenzen und gesetzlichen Vorschriften gleichermaßen Rechnung getragen.
Die Veranlagungsstrategie verfolgt mit einem maximalen Aktienanteil von 32% einen ausgewogenen Veranlagungsmix.
Die Vermögensverwaltung der Bundespensionskasse kann von der Benchmark in einem vorgegebenen Ausmaß taktisch abweichen. Dabei ist die Einhaltung der Risikolimite auf jeden Fall bindend. Die Veranlagung darf nur durch fachlich geeignete Personen erfolgen. Die Veranlagung muss so erfolgen, dass die Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Vermögens stets gewährleistet ist.
Die Ergebnisse der Vermögensveranlagung werden laufend beobachtet. Als Vergleichsgrößen werden weitgehend marktübliche Indizes verwendet, die die generelle Kapitalmarktentwicklung abbilden. Die Benchmark wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls den Kapitalmarktverhältnissen angepasst.
Insgesamt veranlagte die Bundespensionskasse AG per 31. Dezember 2009 etwa 188 Mio. Euro für die Begünstigten.