Eigenvorsorge

Wie kann man für seinen Ruhestand vorsorgen?

Die Veränderung innerhalb der Bevölkerungsstruktur – immer mehr Pensionisten stehen immer weniger Erwerbstätigen gegenüber – macht es notwendig bzw. empfehlenswert, die Altersvorsorge auf drei Säulen zu stellen.

Zusatzpensionen aus Pensionskassen stellen die zweite Säule in der Altersversorgung dar und sind eine wichtige Ergänzung der gesetzlichen Pension. Pensionskassen ermöglichen privatwirtschaftlichen Unternehmen und öffentlich-rechtlichen Dienstgebern die Finanzierung solcher Zusatzpensionen für ihre ArbeitnehmerInnen bzw. DienstnehmerInnen.

Die drei Säulen der Pensionsvorsorge

Es gibt sehr viele gute Gründe für die Eigenvorsorge!

Die Höhe der Eigenbeiträge kann 25%, 50%, 75% oder 100% der Dienstgeberbeiträge betragen.

Alternativ können Sie im Rahmen des „Prämienmodells“ nach § 108a Einkommensteuergesetz (EStG 1988) einen monatlichen Fixbeitrag bis zu EUR 1.000,-- p.a. einbezahlen, sodass Sie die staatliche Förderung voll ausschöpfen können.

Die staatliche Prämie für Eigenbeiträge an eine Pensionskasse kann zusätzlich zur staatlichen Prämie für eine allenfalls bestehende individuelle Zukunftsvorsorge (§ 108g EStG) in Anspruch genommen werden!

Details zu den möglichen Varianten, den steuerlichen Rahmenbedingungen sowie den erforderlichen Formularen finden Sie unter Häufige Fragen.

Zur Unterstützung der Abschätzung der ungefähren Höhe der Pensionskassenpension unter gewissen Annahmen steht Ihnen der Pensionskassenrechner zur Verfügung. Sie können mit Hochrechnungen durch Eingabe unterschiedlicher Varianten die Auswirkungen der Leistung von Eigenbeiträgen auf die Pensionskassenpension grob abschätzen.

Was spricht dafür, gerade bei der Bundespensionskasse vorzusorgen?

Wie kann man sich für die Leistung von Eigenbeiträgen entscheiden?

Hier können Sie für Ihre Zukunft vorsorgen.

Erklärung zur Leistung von Eigenbeiträgen an die Bundespensionskasse AG | Ausfüllhilfe

Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer | Ausfüllhilfe