Eigenvorsorge
Wie kann man für seinen Ruhestand vorsorgen?
Die Veränderung innerhalb der Bevölkerungsstruktur – immer mehr Pensionisten stehen immer weniger Erwerbstätigen gegenüber – macht es notwendig bzw. empfehlenswert, die Altersvorsorge auf drei Säulen zu stellen.
Zusatzpensionen aus Pensionskassen stellen die zweite Säule in der Altersversorgung dar und sind eine wichtige Ergänzung der gesetzlichen Pension. Pensionskassen ermöglichen privatwirtschaftlichen Unternehmen und öffentlich-rechtlichen Dienstgebern die Finanzierung solcher Zusatzpensionen für ihre ArbeitnehmerInnen bzw. DienstnehmerInnen.

Es gibt sehr viele gute Gründe für die Eigenvorsorge!
- Vorsorge für lebenslange Alterspension sowie eventuelle Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitspension
- Nützung der steuerlichen Vorteile für Pensionskassenvorsorge:
- keine Ertragssteuern auf Veranlagungsergebnisse der Pensionskasse
- steuerliche Attraktivität der Eigenbeiträge
(staatliche Prämie oder Sonderausgaben; Details siehe unter Häufige Fragen)
- Jährliche Information über Ihr persönliches Pensionskonto
- Eigenbeiträge sind (wie die Beiträge des Dienstgebers) sofort unverfallbar (kein Verlust der Anwartschaften bei Beendigung des Dienstverhältnisses)
- Keine Zahlungsverpflichtung
- Im Unterschied zu Ihrem Dienstgeber können Sie die Beitragszahlung ohne Angabe von Gründen jederzeit reduzieren, zeitlich aussetzen oder endgültig einstellen.
Die Höhe der Eigenbeiträge kann 25%, 50%, 75% oder 100% der Dienstgeberbeiträge betragen.
Alternativ können Sie im Rahmen des „Prämienmodells“ nach § 108a Einkommensteuergesetz (EStG 1988) einen monatlichen Fixbeitrag bis zu EUR 1.000,-- p.a. einbezahlen, sodass Sie die staatliche Förderung voll ausschöpfen können.
Die staatliche Prämie für Eigenbeiträge an eine Pensionskasse kann zusätzlich zur staatlichen Prämie für eine allenfalls bestehende individuelle Zukunftsvorsorge (§ 108g EStG) in Anspruch genommen werden!
Details zu den möglichen Varianten, den steuerlichen Rahmenbedingungen sowie den erforderlichen Formularen finden Sie unter Häufige Fragen.
Zur Unterstützung der Abschätzung der ungefähren Höhe der Pensionskassenpension unter gewissen Annahmen steht Ihnen der Pensionskassenrechner zur Verfügung.
Sie können mit Hochrechnungen durch Eingabe unterschiedlicher Varianten die Auswirkungen der Leistung von Eigenbeiträgen auf die Pensionskassenpension grob abschätzen.
Was spricht dafür, gerade bei der Bundespensionskasse vorzusorgen?
- Als betriebliche Pensionskasse bezahlt die Bundespensionskasse AG keine Provisionen – wodurch Ihre Einzahlungen nicht belastet werden.
- Sicherheit des Eigentümers "Republik Österreich" Rating: AAA:
Der Gesetzgeber verpflichtet den Eigentümer einer Betriebspensionskasse immer für die notwendige Kapitalausstattung zu sorgen. Durch den Eigentümer Bund genießen Sie höchste Sicherheit und höchste Bonität.
- Sicherheit wird bei der Bundespensionskasse, aber auch sonst groß geschrieben:
- Sicherheit durch einen erfahrenen Aktuar (versicherungsmathematischer Sachverständiger),
- Prüfung durch unabhängigen Prüfaktuar,
- Prüfung durch unabhängigen Abschlussprüfer
- Prüfung durch die Finanzmarktaufsicht
- Quartalsweise Sitzungen und Berichte an den Aufsichtsrat
- Veranlagung in der Bundespensionskasse darf nur durch erfahrene Experten erfolgen
- Die sichere und trotzdem ertragreiche Veranlagung der Bundespensionskasse darf nur von speziell ausgesuchten Experten durchgeführt werden
- Trotzdem hat die Bundespensionskasse eine extrem kostensparende Organisationsstruktur (die gesamte Verwaltung ist an eine spezialisierte Gesellschaft ausgelagert, daher ist die Bundespensionskasse lediglich als Managementgesellschaft mit zwei Vorständen und zwei Mitarbeitern aufgestellt).
- Da in der Bundespensionskasse 50% der Aufsichtsräte von der GÖD (Gewerkschaft öffentlicher Dienst) und 50% der Aufsichtsräte von der Bundesseite bestellt werden, besteht eine für Pensionskassen ungewöhnlich starke Arbeitnehmervertretung und damit Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeit in diesem wichtigsten Gremium der Bundespensionskasse
- Wir sind eine betriebliche Pensionskasse und distanzieren uns daher ganz bewusst von jeglichen Wettbewerbszwängen.
- Gesetzliche Trennung zwischen Pensionskapital in der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) und dem Vermögen der Aktiengesellschaft (AG). Selbst für den unwahrscheinlichen Fall dass die Pensionskassen AG insolvent werden würde, hat der Gesetzgeber eine klare Trennung der Vermögenswerte der AG und der VRG festgelegt. Das Vermögen der VRG ist als Sondervermögen anzusehen und vom wirtschaftlichen Schicksal der AG vollkommen getrennt.
Wie kann man sich für die Leistung von Eigenbeiträgen entscheiden?
Hier können Sie für Ihre Zukunft vorsorgen.
Erklärung zur Leistung von Eigenbeiträgen an die Bundespensionskasse AG | Ausfüllhilfe
Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer | Ausfüllhilfe